Förderung
# Teilhabepakt
Lohnkostenzuschüsse
„Arbeit für Alle!“ Unter diesem Motto geht es mit dem innovativen Flensburger Teilhabepakt in eine Zukunft mit viel Potenzial für unseren Arbeitsmarkt. Möglich wird dies über das Teilhabechancengesetz, das zwei attraktive Fördermöglichkeiten für Arbeitgebende ermöglicht:
- 16i SGB II Teilhabe am Arbeitsmarkt: Personen, die über 25 Jahre alt sind, mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Bürgergeld/Arbeitslosengeld 2 bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren, können mit einem Lohn- und Weiterbildungskostenzuschuss unterstützt werden. In den ersten beiden Jahren kann das Gehalt bis zu 100 Prozent gefördert werden! In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um jeweils 10 Prozent. Die Förderdauer beträgt maximal 5 Jahre. Erforderliche Weiterbildungen werden mit bis zu 3.000 Euro gefördert.
- 16e SGB II Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Personen, die über 25 Jahre alt und seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können zwei Jahre mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt werden. Im ersten Jahr wird das Gehalt in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent gefördert.
Beide Förderinstrumente beinhalten ebenso ein professionelles Job-Coaching.
# Einarbeitung
Eingliederungszuschuss
Arbeitgebende können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende sozialversicherungspflichtig einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist. Die Zuschüsse sollen (vorübergehende) Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgleichen.
Weitere Voraussetzungen:
- Wochenarbeitszeit mindestens 20 Stunden (bei Erziehenden mit Kindern im eigenen Haushalt mindestens 15 Wochenstunden)
- Unbefristeter Arbeitsvertrag (wenn befristet, dann mit mindestens 12-monatiger Laufzeit)
- Keine sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigungszeit innerhalb der letzten 4 Jahre von mehr als 3 Monaten
Die Höhe und die Dauer der Zahlung des Eingliederungszuschusses wird in jedem Fall individuell ermittelt. Für schwerbehinderte Menschen gibt es darüber hinaus noch Sonderregelungen.
Wichtig: Der Antrag für einen Eingliederungszuschuss muss durch den Arbeitgebenden gestellt werden, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Förderkonditionen:
Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Höhe und Dauer der Förderung werden individuell ermittelt und richten sich danach, welche Minderleistung bei der oder dem Arbeitssuchenden unter Berücksichtigung der Einschränkung der Arbeitsleistung und den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes im Einzelfall zu erwarten ist. Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen.
Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung:
Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss für eine neue Arbeitskraft erhalten, müssen Sie diese auch nach dem Ende der Förderung eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigen. Diese sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer – höchstens 12 Monate. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ohne wichtigen Grund beenden, müssen Sie den Zuschuss unter Umständen teilweise zurückzahlen.
Kontakt – Arbeitgeberhotline
0800 – 4555520
# AufProbe
Praktikum
Der beste Weg herauszufinden, ob jemand als Arbeitskraft auf eine freie Stelle passt, ist ein Praktikum. Bei uns heißt das formal „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“.
Dieses Praktikum kann auch dafür genutzt werden, die generelle Eignung für einen Arbeitsplatz zu testen oder die Qualifikationen der Praktikanten zu erweitern.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Einwilligung des Jobcenters erfolgt und die betriebliche Trainingsmaßnahme geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern.
Sie möchten mehr erfahren? Gerne!
# Nachwuchs
Ausbildungskostenzuschuss
Mit dem Ausbildungskostenzuschuss sollen die Chancen von benachteiligten jungen Menschen und langzeitarbeitslosen Hilfeempfängern (also auch für „Spätstarter“) zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung gesteigert werden. Arbeitgebende können für die Einstellung von Auszubildenden, die vormals Leistungen zum Leben vom Jobcenter Flensburg erhalten und schwerwiegende Hemmnisse für eine Ausbildungsaufnahme (z. B.: Sprachdefizite, abgebrochene Schulbesuche) haben, einen Lohnkostenzuschuss erhalten.
Der erhöhte Anleitungs- und Betreuungsaufwand soll durch diesen Zuschuss kompensiert werden und gliedert sich wie folgt:
- Erste Zahlung nach der Probezeit mit 1.000,- Euro
- Zweite Zahlung nach der Zwischenprüfung mit 1.500,- Euro
- Dritte Zahlung nach erfolgreichem Abschluss mit 2.500,- Euro
Die angehenden Auszubildenden können eine einmalige Förderung in Höhe von 300,- Euro erhalten.
Kontakt
Herr Rehder
0461 – 819 811
flensjobs@jobcenter-ge.de
# Nachwuchs
Ausbildungskostenzuschuss
Mit dem Ausbildungskostenzuschuss sollen die Chancen von benachteiligten jungen Menschen und langzeitarbeitslosen Hilfeempfängern (also auch für „Spätstarter“) zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung gesteigert werden. Arbeitgebende können für die Einstellung von Auszubildenden, die vormals Leistungen zum Leben vom Jobcenter Flensburg erhalten und schwerwiegende Hemmnisse für eine Ausbildungsaufnahme (z. B.: Sprachdefizite, abgebrochene Schulbesuche) haben, einen Lohnkostenzuschuss erhalten.
Der erhöhte Anleitungs- und Betreuungsaufwand soll durch diesen Zuschuss kompensiert werden und gliedert sich wie folgt:
- Erste Zahlung nach der Probezeit mit 1.000,- Euro
- Zweite Zahlung nach der Zwischenprüfung mit 1.500,- Euro
- Dritte Zahlung nach erfolgreichem Abschluss mit 2.500,- Euro
Die angehenden Auszubildenden können eine einmalige Förderung in Höhe von 300,- Euro erhalten.
Nachhilfe (Assistierte Ausbildung)
Wenn Sie benachteiligten jungen Menschen die Chance geben, ihr Können als Azubi in Ihrem Betrieb unter Beweis zu stellen, dann können wir Sie mit der Assistierten Ausbildung (AsA) unterstützen.
AsA bietet – individuell auf Ihren Betrieb ausgerichtet – verschiedene Hilfen an:
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Kontakt
Herr Wedel
0461 – 819 279
Jobcenter-Flensburg.Flensbest@jobcenter-ge.de
Nachhilfe (Assistierte Ausbildung)
Wenn Sie benachteiligten jungen Menschen die Chance geben, ihr Können als Azubi in Ihrem Betrieb unter Beweis zu stellen, dann können wir Sie mit der Assistierten Ausbildung (AsA) unterstützen.
AsA bietet – individuell auf Ihren Betrieb ausgerichtet – verschiedene Hilfen an:
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Langzeitpraktikum (Einstiegsqualifizierung)
„EQ“ steht für Einstiegsqualifizierung für Jugendliche und ist ein betriebliches Langzeitpraktikum.
Die EQ dauert mindestens sechs, höchstens aber zwölf Monate und dient der Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf. Eine EQ kommt erst dann in Frage, wenn trotz intensiver Bemühungen kein Ausbildungsplatz gefunden wurde.
Sie als Arbeitgebende können mit einem Zuschuss zur Vergütung bis zu 262,- Euro monatlich (zuzüglich pauschalisiertem Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag) gefördert werden. Die Förderung muss von Ihnen vor Beginn der EQ beantragt werden.
Kontakt
Herr Kraemer
0461 – 819 798
Jobcenter-Flensburg.Flensbest@jobcenter-ge.de
Langzeitpraktikum (Einstiegsqualifizierung)
„EQ“ steht für Einstiegsqualifizierung für Jugendliche und ist ein betriebliches Langzeitpraktikum.
Die EQ dauert mindestens vier, höchstens aber zwölf Monate und dient der Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf. Eine EQ kommt erst dann in Frage, wenn trotz intensiver Bemühungen kein Ausbildungsplatz gefunden wurde.
Sie als Arbeitgebende können mit einem Zuschuss zur Vergütung bis zu 276,- Euro monatlich (zuzüglich pauschalisiertem Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag) gefördert werden. Die Förderung muss von Ihnen vor Beginn der EQ beantragt werden.